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   BVerwG, 04.01.1996 - 5 B 138.95   

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BVerwG, 04.01.1996 - 5 B 138.95 (https://dejure.org/1996,11898)
BVerwG, Entscheidung vom 04.01.1996 - 5 B 138.95 (https://dejure.org/1996,11898)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Januar 1996 - 5 B 138.95 (https://dejure.org/1996,11898)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen - Verwertbarkeit des Vermögens eines Sozialhilfeempfängers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 18.76

    Möglichkeit der Geltendmachung eines Ersatzanspruches mittels Leistungsbescheides

    Auszug aus BVerwG, 04.01.1996 - 5 B 138.95
    Der Senat hat nämlich § 29 BSHG auf den Fall angewandt, daß die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Hilfeempfängers zunächst unbekannt waren (BVerwGE 52, 16 [BVerwG 20.01.1977 - V C 18/76]) und damit zu erkennen gegeben, daß nicht schon die "offene Frage" (BVerwG a.a.O.) einer Verwertbarkeit von Vermögen der Anwendung von § 29 BSHG entgegenstehen kann.
  • BVerwG, 30.06.1992 - 5 B 99.92

    Soziale Belange im Sinne der Härtebestimmung des § 91 Abs. 3 des

    Auszug aus BVerwG, 04.01.1996 - 5 B 138.95
    Hat demgemäß das Berufungsgericht Tatsachen, die vorliegen müßten, damit die mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochene Rechtsfrage sich in einem Revisionsverfahren stellen könnte, nicht festgestellt, kann die Revision nicht im Hinblick auf diese Rechtsfrage wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen werden (s. auch Beschluß des Senats vom 30. Juni 1992 - BVerwG 5 B 99.92 - ).
  • BVerwG, 31.07.1987 - 5 B 49.87
    Auszug aus BVerwG, 04.01.1996 - 5 B 138.95
    so ergibt sich auch daraus kein (weiterer) Bedarf nach einer revisionsgerichtlichen Klärung; denn die Rechtslage läßt sich insoweit ohne weiteres dem Gesetz entnehmen (vgl. zum Fehlen der grundsätzlichen Bedeutung in solchen Fällen z.B. Beschluß des Senats vom 31. Juli 1987 - BVerwG 5 B 49.87 - ).
  • BVerwG, 17.01.2002 - 5 B 89.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Klärungsbedürftigkeit der

    Das Bundesverwaltungsgericht hat demzufolge betont, dass die Anwendung des § 29 Satz 1 BSHG nicht bereits deshalb ausgeschlossen ist, dass die Frage der Sozialhilfebedürftigkeit im Zeitpunkt der Hilfeleistung noch völlig offen ist (vgl. BVerwGE 52, 16 = Buchholz 436.0 § 29 BSHG Nr. 4 und BVerwG, Beschluss vom 4. Januar 1996 BVerwG 5 B 138.95 Buchholz 436.0 § 29 BSHG Nr. 12).
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